Riester-Rente
Seit 2002 fördert der Staat private Altersvorsorge. Jeder sich im Berufsleben befindliche Arbeiter, Angestellte und Beamter hat die Möglichkeit einer Förderung.
Diese Förderung ist nach dem ehemaligen Staatsbediensteten Riester benannt. Es handelt sich bei dieser Rentenform um ein Modell, welches durch Zulagen und Steuerbefreiung ein Teil der immer größer werdenden Rentenlücke in der Altersvorsorge schließen soll, ein sogenanntes Förderprogramm das zu 100% steuerpflichtig ist.
Ein Vorteil der Riester-Rente ist die Verzinsung mit garantierten 2,25 % und eine Tarifgleichheit der Geschlechter Mann und Frau, trotz statistisch unterschiedlicher Lebenserwartung beider Geschlechter.
Vielfach werden von den Versicherern Fondsvarianten für Riester-Renten angeboten, bei dieser Anlageform trägt der Rentensparer das ganze Anlagerisiko bis auf die gesetzliche Mindestgarantie.
